Verkaufs-, Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen (AGB)
Allgemeines
Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gelten die nachfolgenden Bedingungen. Im Falle anderer Abreden die wir schriftlich anerkannt haben, gelten sie soweit sie diesen Abreden nicht entgegenstehen. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1. Auftragserteilung
Die Lieferungsaufträge sind für den Besteller bindend. Soweit Lieferungsangebote diesen Aufträgen vorausgehen, sind sie auf die Dauer von 3 Monaten als feste Vertragsangebote anzusehen, anschließend sind sie freibleibend. Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden.
Durch technische Fortschritte bedingte Verbesserungen bleiben vorbehalten.
Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit unseren Handelsvertretern oder Reisenden haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden
2. Lieferung
Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk, ausschließlich Verpackung.
Die Transportwege zur Verwendungsstelle müssen so beschaffen sein, daß der Transport ohne Schwierigkeiten und Verzögerungen erfolgen kann. Lieferungen ins Ausland erfolgen aufgrund besonderer Vereinbarungen. Für die Unterbringung der gelieferten Ware muß bis zur Montage der nächstliegende, verschließbare Raum zur Verfügung stehen.
3. Liefertermin
Der von uns genannte Liefertermin wird nach Wochen angegeben und ist kein Fixtermin.
Wird die Lieferung durch Umstände, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, insbesondere beispielsweise durch Vorkommnisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Brand,Wasserschäden, Stromsperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen,Aussperrung, Materialmangel, oder andere unabwendbare Ereignisse ganz oder teilweise verzögert, so ist der Lieferer berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern.
Der Lieferer ist verpflichtet, notwendige Lieferüberschreitungen dem Auftraggeber
anzuzeigen. Soweit für den Besteller die VOL maßgebend ist, richtet sich sein Anspruch
auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitungen nach VOL Teil B. Eine Vereinbarung von
Vertragsstrafen ist ausgeschlossen.
Änderungswünsche des Auftraggebers hinsichtlich des Liefertermins können nurberücksichtigt werden, wenn sie uns 6 Wochen vor Auslieferung schriftlich mitgeteiltwerden.Ausnahmen bedürfen ausdrücklicher einer schriftlichen Vereinbarung.
4. Garantie
Wir gewähren eine Garantie für die Dauer von einem Jahr, die alle Mängel erfaßt, die ihre
Ursache im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion haben.
Für Produkte aus der elektronischen Medientechnik gewahren wir eine Garantie von 6
Monaten.
Die Garantie umfaßt nicht den natürliche Verschleiß und nicht Schäden, die durch
unsachgemäße Behandlung, wie fehlender Schutz vor starker Wärmewirkung und
Feuchtigkeit, fehlerhafte Reinigung, mutwillige Beschädigung, sowie Veränderung der
Möbel durch Dritte. Soweit von uns eine Gewährleistungsbürgschaft gefordert wird, ist
diese nach einem Jahr zurückzugeben.
5. Mängelrügen und Haftung
Beanstandungen erkennbarer Mängel sind innerhalb von 1 Woche nach Eintreffen der Lieferung, spätestens sofort nach erfolgter Montage, dem Lieferer schriftlich anzuzeigen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Lieferer zunächst das Recht zu, die Ware entweder ordnungsgemäß herzustellen oder Ersatzlieferungen zu leisten. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz oder Deckungskauf sind ausgeschlossen. Rücksendung beanstandeter Waren soll nur mit Einverständnis des Lieferers erfolgen. Unwesentliche Abweichungen in Maßen und der Form berechtigen nicht zur Beanstandung. Sonderanfertigungen können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
6. Zahlung
Unsere Rechnungen einschließlich Montagekosten sind zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto, ohne Abzug. Sollten durch Umstände, die wir zu vertreten haben, noch nicht alle Leistungen erbracht sein, so können bis 10% der Rechnungssumme bis zur endgültigen Erledigung aller Arbeiten einbehalten werden. Eine Einbehaltung von Sicherheitsleistungen ist nur dann als berechtigt anzusehen, wenn dies zuvor schriftlich im Sinne so, § 18 VOL/B vereinbart war. Im übrigen ist Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe der gültigen Kontokorrentzinssätze berechnet werden.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferers Gerichtsstand ist Olpe a) Wenn der Besteller Kaufmann ist b) Für Mahnverfahren c) Wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat oder nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhn-
lichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
8. Abbildungen, Zeichnungen Skizzen, sonstige Unterlagen und Muster
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich der Lieferer Eigentums-und Urheberrechte vor, sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne Einverständnis des Lieferers weitergegeben werden. Musterstücke sind nach Vereinbarung spätestens jedoch nach 4 Monaten zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis der Käufer alle Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt. Die Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Müssen wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen, so werden die zurückgenommenen Gegenstände entsprechend dem Zeitwert gutgeschrieben. Zur Bestimmung des Zeitwertes kann ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden. Diese Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat außerdem die Kosten der Demontage und des Transportes zu tragen. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Käufer untersagt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Weiterverarbeitung unserer Ware entstandenen neuen Produkte, auch dann, wenn dies durch Verbindungen mit anderen Produkten erreicht wird. Etwaige Eigentums-bzw. Miteigentumsrechte, die der Käufer an dem vermischtem Bestand oder dem neuen Gegenstand erwirbt, tritt er hiermit an uns ab. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er bei Vertragsabschluß mit bis zur vollen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab.
10. Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch gemeinsam zu treffende Vereinbarungen durch solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis nach dem von der jeweils unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommen.
11. Montagebedingungen Zusätzlich zu den Montagepreisen wird eine einmalige Anfahrtskostenpauschale in Höhe von 90,-- DM berechnet. Produkte, für die eine Montage erforderlich ist, werden gleichzeitig mit der Lieferung oder innerhalb von ca. 14 Tagen montiert.
Können von uns angegebene bzw. sich aufgrund obiger Montagebedingungen ergebende Termine seitens des Auftraggebers nicht eingehalten werden, so wird er mit uns unverzüglich, jedoch nicht später als eine Woche vor Montage, einen Termin abstimmen. Der Auftraggeber wird für die Lagerung der Ware entsprechende Räume zur Verfügung stellen. Diese müssen abschließbar und bis zur endgültigen Montage dem Zugriff Dritter entzogen sein. Während der Montage dürfen sich nur diejenigen Arbeiter und Handwerker in den Räumen aufhalten, die mit diesen Arbeiten betraut sind. Bauseits notwendig werdende Umtransporte gehen zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
Sollte durch Verschulden des Bestellers der Montagetermin nicht eingehalten werden können, so gehen die dadurch verursachten Kosten ebenso wie die Kosten einer nicht vereinbarten Montageunterbrechung zu Lasten des Bestellers. Jede zusätzlich notwendige Anfahrt wird in Höhe der nachgewiesenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Falls sich ohne unser Verschulden Verzögerungen bei der Montage ergeben, so begründet dies keinerlei Ersatzansprüche des Auftraggebers. Für die Montage wird in gleichem Umfang die Gewährleistung übernommen, wie für die Lieferung nach Ziffer 4 der AGB.
Wichtiger Hinweis !
Die Wand-, Boden-und Deckenverhältnisse sind uns spätestens mit Auftragserteilung anzugeben. Unsere Montagekonditionen setzten festes Mauerwerk mit ebener Oberfläche ohne Nischen und Vorsprünge in lotrechten Wänden, Böden und Decken für normale Dübelmontage voraus. In abgehängten Decken sind bauseits ausreichend große Lücken offen zu halten, die nach unserer Montage bauseitig paßgenau zu schließen sind. Montagematerial und -zeiten, die beim Fehlen dieser Voraussetzungen durch uns verbraucht bzw. aufgewendet werden, berechnen wir zusätzlich. Angaben über bauseits zu legende elektrische Versorgungsleitungen sind unseren entsprechenden technischen Merkblättern bzw. Unterlagen zu entnehmen. Der Anschluß hat bauseits durch zugelassene Elektriker zu erfolgen.
Soweit bauliche Vorkehrungen für die Montage unserer Produkte notwendig sind, müssen diese nach den von uns vorgegebenen Plänen ausgeführt werden !
faircom media GmbH Biggestr. 43 D-57462 OlpeGeschäftsführer: Manfred Fischbach und Stephan BergmannTel. +49 (0) 2761/8396-0 • Fax +49 (0) 2761/8396-70 • e-Mail info@faircom-media.de • internet www.faircom-media.deRegistergericht Siegen • HRB 7399 • Gerichtsstand Olpe • Ust-Ident-Nr. DE 813082176
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